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   BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B   

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BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B (https://dejure.org/2009,54250)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B (https://dejure.org/2009,54250)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2009 - B 11 AL 58/09 B (https://dejure.org/2009,54250)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Leipzig - S 16 AL 516/07
  • LSG Sachsen - L 3 AL 146/08
  • BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
 
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  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    9 Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung zB des BSG andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67) und die in Bezug genommene Entscheidung so zu kennzeichnen, dass sie ohne weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).

    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht nur etwa ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelnen die Entscheidung bestimmen (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    8 2. Ebenfalls nicht den Anforderungen des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG genügt der Vortrag der Beschwerdebegründung, das LSG sei von Entscheidungen des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 8/07 R und B 7/7a AL 10/07 R) abgewichen.
  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    Soweit den Ausführungen der Beschwerdebegründung ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des LSG zu entnehmen ist, handelt es sich um tatsächliches Vorbringen, das zur Darlegung der Klärungsfähigkeit ungeeignet ist (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 20. August 2007, B 11a AL 159/06 B, veröffentlicht in juris und vom 7. Mai 2009, B 11 AL 72/08 B).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, ggf sogar des Schrifttums, angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 60 und Nr. 65; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 27.06.2002 - B 11 AL 87/02 B
    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht nur etwa ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelnen die Entscheidung bestimmen (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    "Ist eine unechte Verflechtung bereits dann gegeben, wenn sich der Vermittler auf vertraglicher Grundlage für die im Zuge der Vermittlung von über 200 Arbeitsuchenden angefallenen Spesen (belegte Brötchen etc.) und die Bereitstellung eines Internetbewerberportals vom Arbeitgeber einen Zahlbetrag in Höhe von rund 10.000,00 Euro versprechen lässt, was einer Kostenpauschale pro Arbeitnehmer in Höhe von 50, 00 Euro entspricht?" 4 b) Zweifelhaft ist bereits, ob mit den vorgenannten Formulierungen Rechtsfragen aufgeworfen sind, die in einem etwaigen Revisionsverfahren vom Bundessozialgericht (BSG) mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden können (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Lüdtke in Handkommentar zum SGG, 3. Aufl, § 160 RdNr 10).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, ggf sogar des Schrifttums, angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 60 und Nr. 65; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R

    Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers bei einer wirtschaftlichen

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    8 2. Ebenfalls nicht den Anforderungen des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG genügt der Vortrag der Beschwerdebegründung, das LSG sei von Entscheidungen des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 8/07 R und B 7/7a AL 10/07 R) abgewichen.
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    9 Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung zB des BSG andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67) und die in Bezug genommene Entscheidung so zu kennzeichnen, dass sie ohne weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 20.08.2007 - B 11a AL 159/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 58/09 B
    Soweit den Ausführungen der Beschwerdebegründung ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des LSG zu entnehmen ist, handelt es sich um tatsächliches Vorbringen, das zur Darlegung der Klärungsfähigkeit ungeeignet ist (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 20. August 2007, B 11a AL 159/06 B, veröffentlicht in juris und vom 7. Mai 2009, B 11 AL 72/08 B).
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